Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht erfasst alles, was im Rahmen des Mandats bekannt wird, unabhängig davon, ob es als vertraulich gekennzeichnet ist.
- Deutschland
- § 43a BRAO begründet die Pflicht, § 203 StGB stellt ihre Verletzung unter Strafe. § 203 Abs. 3 StGB erlaubt die Einbeziehung mitwirkender Personen — an Bedingungen, die zu prüfen und zu dokumentieren sind.
- Österreich
- § 9 RAO verpflichtet zur Verschwiegenheit, § 152 StPO schützt das Berufsgeheimnis im Verfahren. Verstöße werden disziplinarrechtlich verfolgt.
Was eine Cloud daraus macht
Wird ein Schriftsatz mit Mandantendaten an einen KI-Dienst übermittelt, ist das die Einbeziehung eines Dritten in ein Mandatsverhältnis. Zulässig ist das nicht ausgeschlossen, aber es verlangt eine Prüfung: Wer erhält Zugriff, wo wird verarbeitet, welche Kopien entstehen, wie wird der Dienstleister verpflichtet. Diese Prüfung ist bei einem Anbieter außerhalb der EU regelmäßig nicht abschließend zu leisten, weil die tatsächlichen Zugriffswege nicht offengelegt werden.
Was lokale Verarbeitung ändert
Läuft die Verarbeitung auf einem Gerät in Ihren Kanzleiräumen, kann das die Zahl der einbezogenen Dritten erheblich reduzieren: Für die KI selbst gibt es keinen Anbieter, der zu verpflichten wäre, und keinen Drittlandtransfer, der zu rechtfertigen wäre. Welche Dienstleister dennoch eingebunden sind — etwa für die Fernwartung —, wird bei der Systemplanung dokumentiert; die Prüfung wird damit nicht überflüssig, aber überschaubar und beantwortbar.